Campingbus mieten - Prader Interior

Erleben Sie Natur pur mit unserem gemütlichen Campingbus!

Träumen Sie von einem Roadtrip durch atemberaubende Landschaften und malerische Orte? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die Freiheit der Straße in einem komfortablen und gut ausgestatteten Camper Van mit Aufstelldach zu erleben.

Unser Camper ist perfekt für bis zu vier Personen geeignet. Mit dem einzigartigen Camper Van-Aufstelldach können Sie im Handumdrehen eine Wohlfühlzone auf zwei Etagen machen. Egal, ob Sie die einsamen Strände entlang der Küste erkunden, inmitten majestätischer Berge campen oder einfach nur die Freiheit des Campinglebens genießen möchten – mit unserem Camper können Sie Ihren Traumurlaub verwirklichen.

Übersicht Preise

  • Vorsaison
  • 01.01 – 30.04.2024
  • € 130,–
  • Zwischensaison
  • 01.05 – 05.07.2024
  • € 150,–
  • Hauptsaison
  • 06.07 – 08.09.2024
  • € 170,–
  • Zwischensaison
  • 09.09 – 30.09.2024
  • € 150,–
  • Nachsaison
  • 01.10 – 31.12.2024
  • € 130,–

Mietpreis pro Tag

Freie Termine

December 2024

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FAQ

Um Ihnen das Planen und Packen leichter zu machen, haben wir für Sie eine Camper Van-Checkliste zusammengestellt.

Nicht enthalten sind: TV/SAT sowie persönliche Gegenstände wie Handtücher und Bettwäsche.

Auf Anfrage wird ein Fahrradträger für 2 Fahrräder (E-Bike, Nutzlast 60 kg) bereitgestellt.

Die verbindliche Reservierung erfolgt durch schriftliche Zusage (Vertragsabschluss) des Vermieters und Erhalt einer Anzahlung von 50% der Mietkosten. Bei Reiserücktritt bis 50 Tage vor Mietbeginn fällt eine Stornogebühr von 30% der Vertragssumme an, bis 30 Tage vor Mietbeginn 50% der Vertragssumme, ab 29 Tage vor Mietbeginn 100% der Vertragssumme bzw. der nicht konsumierten Miete.

Die Mindestmietdauer beträgt 7 Tage (1 Woche). Abweichend davon können Sie aber jederzeit bei uns anfragen.

Die Kasko-Versicherung erfordert eine Selbstbeteiligung in Höhe von € 2000,– für Schäden durch Parken, Vandalismus und Unfälle. Diese Selbstbeteiligung muss als Kaution vor Reiseantritt hinterlegt werden und wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Camper Van zurückerstattet.

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und Selbstbehaltsversicherung für Schäden am Camper Van um unnötige Kosten zu vermeiden. Fragen Sie Ihren Versicherungsberater oder informieren Sie sich online.

Die einmalige Servicepauschale in der Höhe von € 130,– umfasst die Kosten für WC-Chemie, Gas, Wartung sowie eine Einweisung den Übergabe und Rücknahme.

Bitte beachten Sie, dass das Camper Van nur wochenweise gemietet werden kann. Voraussetzung für die Übergabe ist die bezahlte Miete und die Hinterlegung der Kaution. Die Übergabe erfolgt am Samstag ab 12:00 Uhr (oder nach Vereinbarung). Die Rückgabe erfolgt bis spätestens Freitag 18:00 Uhr (oder nach Vereinbarung). Bei verspäteter Rückgabe wird mindestens ein weiterer Miet-Tag verrechnet. Kosten, die dadurch entstehen, dass ein nachfolgender Mieter oder eine andere Person gegenüber dem Vermieter Ansprüche wegen einer vom Mieter zu vertretenden verspäteten Camper Van-Übernahme geltend macht, trägt der Mieter. Abweichend von den festgelegten Zeiten zur Übergabe und Rücknahme ist nur nach Vereinbarung möglich.

Bitte unbedingt vor der Rückgabe das Camper Van zumindest „Besenrein“ kehren und die Toilette entleeren. Für eine unsaubere oder nicht entleerte Toilette fallen € 100,– an. Für die Endreinigung fällt eine Gebühr in Höhe von € 150,– an.

Rauchen ist im Camper Van nicht gestattet.

Auslandsfahrten sind innerhalb der EU, Schweiz und Norwegen möglich. Für Fahrten außerhalb dieser Gebiete ist im Vorhinein das schriftliche Einverständnis des Vermieters einzuholen. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.

Reisemobile werden vollgetankt übergeben und sind vollgetankt zurückzugeben. Andernfalls berechnet der Vermieter € 25,- Bearbeitungsgebühr zum fehlenden Treibstoff.

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend und sachgemäß zu behandeln sowie ordnungsgemäß zu verschließen. Des Weiteren sind Betriebsanleitungen sowie maßgebliche Vorschriften und technische Regeln zu beachten. Der Betriebszustand, insbesondere Öl- und Kühlwasserstand, sowie Reifendruck sind regelmäßig zu überwachen. Alle Fahrzeuge sind Nichtraucher-Fahrzeuge. Die Mitnahme von Haustieren ist im Vorhinein vom Vermieter schriftlich zu gestatten.

VERBOTEN sind: die Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen, Testfahrten, ungenehmigte gewerbliche Personenbeförderung, die Begehung von rechtswidrigen Taten, auch, soweit sie nur nach dem Recht des Tatortes verboten sind, die gewerbliche Güterbeförderung, die Weitervermietung oder auch nur Überlassung. Der Mieter haftet dem Vermieter für alle daraus entstandenen Schäden.

Das Mindestalter des Mieters beträgt 21 Jahre. Führerschein und Reisepass sind bei Übergabe vorzulegen. Fahrberechtigt sind grundsätzlich alle Personen mit entsprechendem Führerschein und mindestens 3 Jahren Fahrpraxis. Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller Fahrer, denen er das Fahrzeug auch nur zeitweise überlässt, festzuhalten und dem Vermieter auf Verlangen bekannt zu geben. Für Parkstrafen, Geschwindigkeitsübertretungen oder andere Delikte haftet der Mieter.

Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Unterlässt der Mieter – gleich aus welchem Grunde – die Erstellung des Protokolls und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter zum vollständigen Schadensausgleich verpflichtet.
Im Schadensfall ist zuerst die telefonische bzw. schriftliche Weisung des Vermieters einzuholen.

Bei Schäden über € 160,– ist zusätzlich ein beeideter Sachverständiger oder eine Servicestelle einer Kraftfahrorganisation zur Begutachtung beizuziehen. Verstößt der Mieter gegen diese Vorschriften, hat er nur Anspruch auf Ersatz jener Schadensbehebungskosten, die zum klaren, überwiegenden Vorteil des Vermieters führen (§ 1037 ABGB). Für die Behebung des Schadens dürfen nur Vertragswerkstätten in Anspruch genommen werden, ausgenommen, sie sind weiter als 100 km entfernt.

Ein Unfallbericht muss spätestens bei der Fahrzeugrückgabe dem Vermieter vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden. Er muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.

Der Mieter ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten zur Pflege der Kundenbeziehung, zur schriftlichen Kontaktaufnahme und zur Auftragsabwicklung gespeichert werden. Die dafür erforderlichen Daten werden gegebenenfalls an Dienstleister weitergeleitet. Der Vermieter wird Ihre Daten jedoch nicht an Dritte verkaufen oder anderweitig vermarkten.

Darüber hinaus kann eine Weiterleitung der Daten an alle für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zuständigen Behörden für den Fall erfolgen, dass der Mieter sich tatsächlich unredlich verhalten hat beziehungsweise hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestehen. Dies erfolgt beispielsweise für den Fall falscher Angaben zur Vermietung, Vorlage falscher beziehungsweise verlustgemeldeter Personalurkunden, Nichtrückgabe des Fahrzeugs, Nichtmitteilung eines technischen Defekts, Verkehrsverstößen und ähnlichem.

Anfrage

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